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03572/83 201-260
Bezirk Knittelfeld: 03512/83 141-260

Nicht wegschauen, sondern helfen!

"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt"
Mahatma Gandhi

Katzenelend am und vom Bauernhof

Um die jährliche Katzenschwemme etwas zu reduzieren, besteht seit 01.01.2005 eine Kastrationspflicht, welche im Tierschutzgesetz verankert ist.

 

In der Stellungnahme vom Bundesministerium für Gesundheit steht:

Der Begriff „bäuerliche Haltung" wird vielmehr als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die neben den oben erwähnten, keinem Halter zuzuordnen sind, wie das häufig auf bäuerlichen Betrieben vorkommt. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mit gefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.

Also müssen sogenannte Bauernhofkatzen doch kastriert werden! 

Die Euphorie war von kurzer Dauer, denn wir mussten feststellen: Dieses Gesetz nimmt anscheinend kein Bauer ernst und was hilft ein Gesetz, wenn sich die „Zielgruppe“ nicht daran hält?

 

Weiters findet man in einer weiteren Stellungnahme:

Es geht dabei darum, dass Landwirte Streunertiere, die sich auf ihrem Hof aufhalten, freiwillig kastrieren lassen. Es laufen diesbezüglich bereits mehrere Aktionen in den Bundesländern, im Rahmen derer Aufklärungsarbeit geleistet wird und ganz oder zumindest teilweise die Kosten für die Kastration vom Land und/oder Tierschutzorganisationen übernommen werden. 

 

Wir sind also nach wie vor auf die Zusammenarbeit mit den Bauern angewiesen.

Das heißt im Klartext: Die Bauern mühevoll überzeugen, Katzen einfangen, zum Tierarzt hin und retour und meistens auch noch die offenen Kastrationskosten selber bezahlen, weil kein Bauer für Katzen Geld ausgeben will.

Vom Zeitaufwand und dem Benzingeld wollen wir gar nicht erst reden.

 

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Kastrationsgutscheine der Tierärztekammer

„Vom Land wurden Gutscheine, die die Hälfte der Kastrationskosten decken, an alle interessierten Gemeinden (die Gemeinden hätten für die zweite Hälfte der Kosten aufkommen sollen) in der Steiermark ausgegeben, damit dort alle Streunerkatzen kastriert werden können.

Die kastrierten Tiere werden markiert, um die Streunerpopulation beobachten zu können und unkastrierte Neuzugänge ebenfalls schnell zu kastrieren.“

 

Aber auch hier schaut es in der Realität wieder ganz anders aus:

Die zuständigen Gemeinden lehnen das Projekt mit wenigen Ausnahmen durchgehend ab, mit der Begründung, dass das notwendige Geld für dieses Projekt leider nicht zur Verfügung stehe.

 

Die Tierschutzvereine in unseren Bezirken sollen teilweise die Kosten tragen, aber jeder Verein kämpft ums Überleben. Wir sehen rundherum viel Katzenelend und werden von den Behörden weitgehend im Stich gelassen.

 

Ist es nicht genug, dass wir

  • Tierschützer jederzeit einsatzbereit (auch an Wochenenden und in der Nacht) sind und uns um gemeldete Notfälle kümmern?
  • jederzeit telefonisch erreichbar sind?
  • Beratungen am Telefon und vor Ort durchführen?
  • in Not geratene Tiere aufnehmen, tierärztlich behandeln und kastrieren lassen?
  • Vor- und eventuell Nachkontrollen durchführen, ob der neue Platz für das Tier auch passt?
  • für anfallende Kosten (Kastrationen, Behandlungen, Telefongebühren, Futter, Katzenstreu, Benzingeld, Baumaterial für Gehege und Ausläufe) selber aufkommen?

 

Wir wollen kein Geld für unseren Arbeitseinsatz, wir wollen nur, dass wenigstens die Kosten für die Kastrationen und Behandlungen vom Land Steiermark übernommen werden.

 

Wir wollen nicht alle Bauern in einen Topf werfen. Es gibt inzwischen mehrere bäuerliche Betriebe, die durchaus vorbildlich agieren und ihre Katzen auf dem Hof kastrieren und tierärztlich behandeln lassen.

 

Barbara Zarfl

19.9.2011

 

 

 

 

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